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WM 2020 Heft 47, 2231
BGH: Keine Anfechtung nach § 134 Abs. 1 InsO, wenn Schuldner und Anfechtungsgegner von einem Austauschgeschäft ausgegangen sind und von der Gleichwertigkeit der ausgetauschten Leistungen überzeugt waren; Beweislast des Insolvenzverwalters für die Behauptung, die geltend gemachte Fehlvorstellung habe in den objektiven Umständen des Vertragsschlusses keine Grundlage gehabt; zur sekundären Darlegungslast des Anfechtungsgegners in diesem Fall
Urteil vom 22.10.2020 - IX ZR 208/18