WM 2020 Heft 49, 2321
BGH: Keine Berufung des Darlehensgebers auf die Gesetzlichkeitsfiktion nach Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB, wenn in der Widerrufsinformation bei den Hinweisen zu weiteren Verträgen neben einem von den Parteien geschlossenen verbundenen Kaufvertrag (hier: über ein Fahrzeug) weitere nicht abgeschlossene Verträge aufgeführt werden; Auslegung des Verweises in § 358 Abs. 4 Satz 1 BGB auf § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB in dem Sinne, dass der Darlehensgeber den Darlehensnehmer nur über dessen Wertersatzpflicht nach § 357 Abs. 7 BGB zu unterrichten hat; zu den für die Berechnung des objektiven Wertverlusts des Fahrzeugs maßgeblichen Zeitpunkten
Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19