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WM 2020 Heft 5, 233
BGH: Zur Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten, einen nicht prozessfähigen Schuldner bei der Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung nach § 51 Abs. 3 ZPO zu vertreten; keine Pflicht des Vorsorgebevollmächtigten, für einen nicht prozessfähigen Schuldner die Vermögensauskunft und die eidesstattliche Versicherung abzugeben
Beschluss vom 23.10.2019 - I ZB 60/18