- WM
- 2020
- Heft 50 (Seite 2353-2396)
- Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Haftung des Kommanditisten auch für nachrangige Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO
- BGH: Zur Befugnis einer GmbH, einen nach einem möglicherweise fehlgeschlagenen Einziehungsversuch aus der Gesellschafterliste entfernten, aber materiell bestehenden Geschäftsanteil aus einem in der Person des materiell berechtigten Gesellschafters liegend
- BGH: Zum Anspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer auf Ersatz von nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen (§ 64 Satz 1 GmbHG) als gesetzlicher Haftpflichtanspruch au
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