Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

WM 2020 Heft 50, 2384
BGH: Einsichtsrecht des Kommanditisten in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nur im Falle eines rechtlichen Interesses; dieses besteht bei einer möglichen Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter nach § 171 Abs. 2, § 172 Abs. 4 HGB
Beschluss vom 15.10.2020 - IX AR(VZ) 2/19