- WM
- 2020
- Heft 5 (Seite 201-244)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten, einen nicht prozessfähigen Schuldner bei der Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung nach § 51 Abs. 3 ZPO zu vertreten; keine Pflicht des Vorsorgebevollmächtigten, für einen ni
- BGH: Zum Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde (hier: des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung) an das Grundbuchamt um die Eintragung einer Sicherungshypothek zum Vollzug einer nach den Vorschriften der Strafprozessordnung erlassenen Arresta
- BGH: Keine Veranlassung zur Erhebung einer Widerspruchsklage durch einen Beklagten, der als Gläubiger im Verteilungstermin nicht erscheint
- BFH: Keine Masseverbindlichkeit bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters und Unklarheit, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine Tätigkeit des Insolvenzschuldners handelt
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 5 (Seite 201-244)
- 2020