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WM 2020 Heft 10, 468
BGH: Beschränkung der Befugnis, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, wenn sich nach dem Schlusstermin herausstellt, dass ein Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 InsO vorgelegen hat auf Insolvenzgläubiger, die ihre Forderung angemeldet haben
Beschluss vom 13.02.2020 - IX ZB 55/18