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WM 2020 Heft 10, 469
BGH: Keine Automatik des Erlöschens der Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug im Falle nachträglicher Veränderungen (hier: Montage nicht zugelassener Felgen); Entbehrlichkeit der Setzung einer Frist zur Nacherfüllung nach § 326 Abs. 5 BGB nur bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung auch in der Variante einer Ersatzlieferung; zum Einfluss des Erlöschens der Betriebserlaubnis bei Änderungen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO), auf die Frage, ob der Mangel als geringfügig einzustufen ist und damit eine unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB vorliegt
Urteil vom 11.12.2019 - VIII ZR 361/18