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  • WM
    • 2020
      • Heft 10 (Seite 441-484)
        • Rechtsprechung
          • Sonstiges
            • BGH: Zur Berücksichtigung eines fristgerecht nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes, wenn das Gericht einen Hinweis entgegen § 139 Abs. 4 Satz 1 ZPO erst im Termin zur mündlichen Verhandlung erteilt (hier: zum Charakter einer
WM 2020 Heft 10, 482
BGH: Zur Berücksichtigung eines fristgerecht nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes, wenn das Gericht einen Hinweis entgegen § 139 Abs. 4 Satz 1 ZPO erst im Termin zur mündlichen Verhandlung erteilt (hier: zum Charakter einer Abtretung in einem Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile)
Beschluss vom 10.12.2019 - VIII ZR 377/18