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WM 2020 Heft 11, 511
BGH: Zur Einziehung von Erträgen aus rechtswidrigen Taten, wenn der Täter die hierdurch bereicherte Gesellschaft nur als formalen Mantel nutzt oder die Gesellschaft die Erträge aus den Taten stets zeitnah an den Täter weiterleitet
Urteil vom 28.11.2019 - 3 StR 294/19