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WM 2020 Heft 14, 652
BGH: Zum Grundsatz der materiellen Anknüpfung für die Berufungszuständigkeit des Kartellsenats in bürgerlichen Rechts­streitigkeiten nach § 87 GWB; zu den Voraussetzungen, unter denen die Berufung, über die gemäß § 119 GVG das allgemein zuständige Berufungsgericht zu entscheiden hat, bei dem für Kartellsachen zuständigen Oberlandesgericht fristwahrend eingelegt werden kann; zur parallelen Anwendung der §§ 19, 20 GWB neben § 28 TKG
Urteil vom 29.10.2019 - KZR 60/18