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WM 2020 Heft 15, 680
E u G H: Zur Zulässigkeit von Rechtsmittelgründen, insbesondere zur Frage eines Fehlers der rechtlichen Qualifizierung von Tatsachen in Bezug auf ein Datum und die angemessene Frist sowie einer Verletzung von Art. 126 der Verfahrensordnung des EuG und der Verteidigungsrechte der Rechtsmittelführerin (im Voraus erhobene Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) für das Jahr 2016)
Urteil vom 05.03.2020 - Rs. C-69/19 P