Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2020 Heft 15, 688
E u G H: Zum Umfang der Informationen, die nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. p der Richtlinie 2008/48/EG (Verbraucherkreditverträge) in klarer, prägnanter Form anzugeben sind sowie zur Frage, ob diese Vorschrift entgegensteht, wenn ein Kreditvertrag hinsichtlich der in Art. 10 der Richtlinie 2008/48/EG genannten Angaben auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaates verweist
Urteil vom 26.03.2020 - Rs. C-66/19