- WM
- 2020
- Heft 17 (Seite 761-810)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Keine Befugnis des Leasingnehmers, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall übernommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, ohne Zustimmung des Eigentümers
- BGH: Zur Berücksichtigung einer rein lebensaltersbedingten Steigerung des Sachmängelrisikos bei Tieren im Rahmen der Abgrenzung „neu“/„neu hergestellt“ und „gebraucht“ (hier für einen zum Zeitpunkt des Verkaufs weder gerittenen noch angerittenen und auch
- BGH: Keine Sachmängelgewährleistung beim Verkauf eines Reitpferdes für folgenlos überstandene Krankheiten und Verletzungen (im Anschluss an BGH WM 2018, 1801)
- BGH: Konkrete Berechnung des Kündigungsschadens des Mietverkäufers/Leasinggebers bei vorzeitiger Beendigung eines Mietkauf- oder Leasingvertrags, wenn sich eine von ihm verwendete Formularbestimmung über die Abzinsung der Mietkauf- beziehungsweise Leasing
- BGH: Kein Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in den Mietvertrag, wenn dem Mieter nur gestattet war, ein im Eigentum des Vermieters stehendes Grundstück zu benutzen, das nicht Gegenstand des Mietvertrags war; zum Sonderkündigungsrecht nach § 111 InsO
- ArbG Osnabrück: Keine Überwälzung der Leasingraten auf erkrankten Arbeitnehmer
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
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- Heft 17 (Seite 761-810)
- 2020