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WM 2020 Heft 18, 855
BGH: Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für eine Urteilszustellung erst, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist; deutlich abgehobene Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen erforderlich
Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 13/19