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WM 2020 Heft 19, 897
BGH: Zum Begriff von Kundenanlagen als Energieanlagen zur Abgabe von Energie, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden und für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas unbedeutend sind (§ 3 Nr. 24a Buchst. a und c EnWG)
Beschluss vom 12.11.2019 - EnVR 65/18