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WM 2020 Heft 20, 938
BGH: Kein allgemeiner Grundsatz, dass ein Grundstückseigentümer, der auf seinem Grundstück ein Mobilheim aufstellt, eine Verbindung mit dem Grund und Boden nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB vornehmen will
Beschluss vom 21.11.2019 - V ZB 75/19