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WM 2020 Heft 20, 940
BGH: Zu den Wirkungen für das Verteilungsverfahren, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, auf dessen Grundlage der Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt, auf die Vollstreckungsgegenklage des Schuldners nach Erteilung des Zuschlags für unzulässig erklärt wird; zur Behandlung des Verteilungserlöses in Bezug auf Gläubiger einer aufgrund des Zuschlags erloschenen Grundschuld, aus der die Zwangsvollstreckung nicht betrieben worden ist
Beschluss vom 20.02.2020 - V ZB 131/19