- WM
- 2020
- Heft 21 (Seite 951-1002)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Haftung des Abschlussprüfers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 332 Abs. 1 HGB nur dann, wenn eine Pflichtprüfung nach Maßgabe des Handelsrechts vorgeschrieben ist; zur Haftung des Wirtschaftsprüfers aus § 826 BGB
- BGH: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt; zur hinreichenden Bestimmtheit einer Abtretungserklärung; zu den Voraus
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