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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 12 (Seite 529-576)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BGH: Zuständigkeit des Präsidenten oder aufsichtsführenden Richters über die Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan; zur Einsichtnahme Darlegung eines besonderen Interesses nicht erforderlich; zur Frage, ob ein Anspruch auf
- BGH: Zur Fortdauer der Mithaftung eines Partners, der mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst war, nach der Abgabe des Mandats innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft
- BGH: Zu den Voraussetzungen, unter denen das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit geprägt wird
- BGH: Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, wenn der Antragsteller am Erlass hoheitlicher Maßnahmen mit Entscheidungsbefugnis beteiligt ist; vorbereitende Maßnahmen oder Fertigung von Entscheidungsentwürfen kein Hinderungsgrund
- Rechtsprechung
- Heft 12 (Seite 529-576)
- 2020