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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 14 (Seite 625-688)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Sonstiges
- BGH: Zur Indizwirkung einer großen Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis eines Grundstücks bei kurz aufeinanderfolgenden Verträgen für die Verfolgung unerlaubter oder unredlicher Zwecke, an welcher der Notar nicht mitwirken darf
- BGH: Zur Abkürzung der Sperrfrist des § 7 Nr. 3 BRAO für die Wiederzulassung als Anwalt aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; zur Bindung der Rechtsanwaltskammer an die im Disziplinarverfahren festgesetzte Abrechnung der Verfahrensver
- Rechtsprechung
- Heft 14 (Seite 625-688)
- 2020