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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 18 (Seite 811-858)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BGH: Keine Feststellung der Erledigung der Hauptsache, wenn der Kläger ein unzuständiges Gericht angerufen und zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses keinen Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat
- BGH: Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für eine Urteilszustellung erst, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist; deutlich abgehobene Notierung von Rechtsmittel-
- BGH: Keine Zustellung der Aufforderung zur Anspruchsbegründung erforderlich
- Rechtsprechung
- Heft 18 (Seite 811-858)
- 2020