-
Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 20 (Seite 907-950)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Kein allgemeiner Grundsatz, dass ein Grundstückseigentümer, der auf seinem Grundstück ein Mobilheim aufstellt, eine Verbindung mit dem Grund und Boden nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB vornehmen will
- BGH: Zu den Wirkungen für das Verteilungsverfahren, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, auf dessen Grundlage der Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt, auf die Vollstreckungsgegenklage des Schuldners nach Erteilung des Zuschlags für unzulässi
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 20 (Seite 907-950)
- 2020