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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 25 (Seite 1141-1180)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- B G H/BGH: Zum Verjährungsbeginn des notariellen Amtshaftungsanspruchs, wenn dem Geschädigten Tatsachen bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind, die auch aus der Perspektive eines Laien das Vorgehen des Notars als irregulär und daher möglicherweise pf
- B G H/BGH: Zur Haftung des Notars bei Verwendung einer (unwirksamen) unbefristeten Fortgeltungsklausel in einem von ihm vorformulierten Angebot zum Kauf einer Immobilie; zur Beweislast des Notars für die im Rahmen des haftungsausfüllenden Zurechnungszusam
- Rechtsprechung
- Heft 25 (Seite 1141-1180)
- 2020