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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 26 (Seite 1181-1228)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- E u G H/EuGH: Zur Frage des Nutzungsersatzes beim Widerruf von im Fernabsatz geschlossenen Darlehensverträgen nach deutschem Recht
- E u G H/EuGH: Zur Kontrolle der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG im Hinblick auf das Nichterscheinen des Verbrauchers vor Gericht und den Umfang der von Amts wegen wahrzunehmenden richterlichen Befugnisse
- E u G H/EuGH: Zur Verwechslungsgefahr von zwei Zeichen als Unionsmarke für Dienstleistungen im Versicherungswesen und Finanzwesen
- E u G H/EuGH: Zur Auslegung von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2002/65/EG („Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag“) – hier: Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz abgeschlossenen Anschlusszinsvereinbarungen
- B G H/BGH: Zur Abgrenzung eines Verbotsirrtums im Sinne des § 11 Abs. 2 OWiG von einem Tatbestandsirrtum im Sinne des § 11 Abs. 1 OWiG bei Nichtbeachtung der Registrierungspflicht nach § 10 Abs. 1 Satz 1 RDG im Bereich von Inkassodienstleistungen
- B G H/BGH: Wirksamkeit einer klauselmäßig vereinbarten Bereitstellungsprovision in einem Verbraucherdarlehensvertrag
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 26 (Seite 1181-1228)
- 2020