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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 30-31 (Seite 1393-1452)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Grundsätzlich keine Befugnis des vollbesetzten Spruchkörpers im Verfahren der sofortigen Beschwerde, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden; zur Frage, wann di
- BGH: Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss analog §§ 578 ff. ZPO, wenn es sich bei dem Wiederaufnahmegrund um einen Zuschlagsversagungsgrund im Sinne von § 100 ZVG handelt (hier: Nichtigkeitsgrund
- BGH: Zu den Voraussetzungen, unter denen eine nachträgliche, isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ausnahmsweise möglich ist
- BGH: In der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Beschlussaufhebung, wenn die Gläubigerversammlung eine Beschlussfassung mehrheitlich abgelehnt hat
- BGH: Anspruch auf Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot Teil der Insolvenzmasse
- BGH: Wirksamkeit der Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei unterbrochenen Rechtsstreits, sofern die Sachurteilsvoraussetzungen für eine Forderungsfeststellungsklage gegeben sind; zu den Anforderungen an
- BGH: Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach § 111i Abs. 2 StPO einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 30-31 (Seite 1393-1452)
- 2020