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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 41 (Seite 1897-1948)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Wettbewerbsrecht
- BGH: Zur Prüfung, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden, an Hand einer Vergleichsmarktbetrach
- BGH: Zum Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook, indem die private Nutzung des Netzwerks von der Befugnis Facebooks abhängig gemacht wird, ohne weitere Einwilligung der Nutzer außerhalb von facebook.com g
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 41 (Seite 1897-1948)
- 2020