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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 44 (Seite 2049-2092)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- EuGH: U.a. zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2014/17/EU im Hinblick auf eine nationale Regelung, die es einem Kreditgeber erlaubt, einen Kreditnehmer beim Abschluss eines Wohnimmobilienkreditvertrags im Gegenzug für einen individue
- BGH: Keine Auflösung der konzernrechtlichen Verknüpfung eines Tochterunternehmens mit seinem Mutterunternehmen im Sinne des § 24 Abs. 1 WpHG a.F. durch einen schuldrechtlichen Entherrschungsvertrag in der Kette der beteiligten Gesellschaften
- BGH: Erstreckung einer nicht formularmäßigen Verjährungsvereinbarung über einen Anspruch im Zweifel auf Ansprüche, die mit dem Anspruch konkurrieren oder wirtschaftlich an dessen Stelle treten; zur Auslegung von Genussrechtsbedingungen, welche dem Genussr
- BGH: Zur Haftung des Kommissionärs im Falle der Aufhebung des Ausführungsgeschäfts im börslichen Freiverkehr wegen Mistrade
- BGH: Kein Widerrufsrecht des Bürgen gemäß § 312g BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 9. März 1993, WM 1993, 683)
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 44 (Seite 2049-2092)
- 2020