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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 47 (Seite 2197-2248)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Auch dann keine Restschuldbefreiung, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 AO im Bundeszentralregister getilgt worden ist; Ausnahme von der Restschuldbefreiung auch für Säumniszuschläge und Z
- BGH: Keine Anfechtung nach § 134 Abs. 1 InsO, wenn Schuldner und Anfechtungsgegner von einem Austauschgeschäft ausgegangen sind und von der Gleichwertigkeit der ausgetauschten Leistungen überzeugt waren; Beweislast des Insolvenzverwalters für die Behauptu
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 47 (Seite 2197-2248)
- 2020