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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 50 (Seite 2353-2396)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Befugnis des Miterben, eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels zu verlangen, die nur ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist, auch dann, wenn er zusammen mit weiteren Miterben Titelgläubiger ist
- BGH: Einsichtsrecht des Kommanditisten in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nur im Falle eines rechtlichen Interesses; dieses besteht bei einer möglichen Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter nach § 171
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 50 (Seite 2353-2396)
- 2020