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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 7 (Seite 293-348)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- E u G H: Zur Frage der Zulässigkeit eines vom TEAC (Zentrales Verwaltungskontrollorgan Spanien) eingereichten Vorabentscheidungsverfahrens – hier: Einzelstaatliches Gericht, Unabhängigkeit der nationalen Einrichtung, Unabsetzbarkeit der Mitglieder
- BGH: Zur Berücksichtigung der Auskunft eines Versorgungsträgers der betrieblichen Altersversorgung gegenüber dem Familiengericht zur Beschränkung des Risikoschutzes bei der Auslegung des Tenors, der keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält
- Rechtsprechung
- Heft 7 (Seite 293-348)
- 2020