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Zitiert in:
- WM
- 2020
- Heft 8 (Seite 349-396)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Verletzung des Transparenzgebots, wenn bei der Ausgabe einer Namensschuldverschreibung eine Klausel ohne jede Beschränkung Beschlussfassung der Gläubiger über Rechte und Pflichten der Anleger gestattet
- BGH: Zur Frage, ob im Geltungsbereich des sekundären Unionsrechts das Widerrufsrecht bei nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen im Anschluss an deren vollständige Beendigung verwirkt werden kann, obwohl das Fortbestehen des Wi
- F G: Zur Frage des Gläubigers von Kapitalerträgen, insbesondere zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums an Aktien bei sog. Leerverkäufen – Cum-Ex-Geschäfte
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 8 (Seite 349-396)
- 2020