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Zitiert in:
- WM
- 2022
- Heft 2 (Seite 53-100)
- Rechtsprechung
- Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zum Umfang der Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: u.a. Ersatzfähigkeit von Zulassungs- und Überführungskosten)
- BGH: Zur tatrichterlichen Überzeugungsbildung gemäß § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO hinsichtlich der Kenntnis von Repräsentanten der Fahrzeugherstellerin (hier: der AUDI AG) vom Einsatz einer von der Motorherstellerin implementierten evident unzulässigen Abschalt
- BGH: Zur Frage, wem bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags (hier: aufgrund Diebstahls des Fahrzeugs) die den Wiederbeschaffungs- und den Ablösewert übersteigende Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer
- BGH: Zur Verpflichtung des Leasinggebers, die ihm aus einem Schadensfall zustehenden Entschädigungsleistungen eines Versicherers dem Leasingnehmer zugutekommen zu lassen; zum Einfluss eines Minderwertausgleichs des Haftpflichtversicherers auf den Restwert
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 53-100)
- 2022