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Zitiert in:
- WM
- 2022
- Heft 36 (Seite 1717-1764)
- Rechtsprechung
- Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Zulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz in einem sogenannten „Dieselfall“ (hier: Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage)
- BGH: Zu den Rechten des rechtskräftig zur Schadensersatzzahlung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung eines Fahrzeugs verurteilten Schädigers, der den zuerkannten Schadensersatzbetrag ohne Rücksicht auf die vom Geschädigten aus Gründen der Vorteilsaus
- BGH: Auch dann kein Anspruch des Geschädigten nach § 852 Abs. 1 BGB gegen den Motorhersteller, wenn er das mit einer vom Hersteller versehenen unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattete Fahrzeug von einer Tochtergesellschaft als Neuwagen erworben hat
- BGH: Zu den Rechten eines Käufers, der von einer als Kommissionärin des Veranstalters auftretenden Vorverkaufsstelle eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung erworben hat, die (später) wegen eines auf Grund der COVID-19-Pandemie erlassenen Veranstaltung
- BGH: Zur Anpassung der Miete von gewerblich genutzten Räumen wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Geschäftsschließung
- Rechtsprechung
- Heft 36 (Seite 1717-1764)
- 2022