- ZD
- 2016
- Heft 5 (Seite 201-252)
- Aufsatz
- Wybitul: Was ändert sich mit dem neuen EU-Datenschutzrecht für Arbeitgeber und Betriebsräte? - Anpassungsbedarf bei Beschäftigtendatenschutz und Betriebsvereinbarungen
- I. Veränderungen beim Datenschutz am Arbeitsplatz
- II. § 32 BDSG bleibt bis auf weiteres anwendbar
- III. BetrVG als Erlaubnis zur Datenverarbeitung?
- IV. Betriebsvereinbarungen erlauben weiterhin Datenverarbeitungen
- V. Vorgaben des Art. 88 Abs. 2 DS-GVO für Betriebsvereinbarungen
- VI. Einzelne Regelungen in Betriebsvereinbarungen nach Art. 88 DS-GVO
- VII. Ergebnis
- Anmerkung der Redaktion
- Weichert: EU-US-Privacy-Shield – Ist der transatlantische Datentransfer nun grundrechtskonform? - Eine erste Bestandsaufnahme
- Schmitz/von Dall’Armi: Standardvertragsklauseln – heute und morgen - Eine Alternative für den Datentransfer in Drittländer?
- Schaar: DS-GVO: Geänderte Vorgaben für die Wissenschaft - Was sind die neuen Rahmenbedingungen und welche Fragen bleiben offen?
- Wybitul: Was ändert sich mit dem neuen EU-Datenschutzrecht für Arbeitgeber und Betriebsräte? - Anpassungsbedarf bei Beschäftigtendatenschutz und Betriebsvereinbarungen
- Aufsatz
- Heft 5 (Seite 201-252)
- 2016