-  ZEV-  2002-  Heft 4 (Seite 125-164)-  Rechtsprechung-  Erbrecht- BGH: Keine Ersatzerbfolge durch die kumulative Anwendbarkeit der Auslegungsregeln des § 2069 BGB und des § 2270 Abs. 2 BGB
- OLG Hamm: „Oberschrift”, Selbstbenennung auf Briefumschlag des Testaments
- BayObLG: Überprüfung der Beweiswürdigung des LG hinsichtlich der Echtheit eines Testaments
- BayObLG: Keine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Differenzen über Testamentsauslegung
- BayObLG: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen unvollständigen Nachlassverzeichnisses
- OLG Nürnberg: Ergänzungspflegschaft wegen Interessengegensatzes bei Doppelstellung als gesetzlicher Vertreter und Testamentsvollstrecker
- LG Berlin: Auskunftsanspruch des Nacherben gegenüber dem nicht befreiten Vorerben aus Treu und Glauben
 
 
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-  2002