- ZEV
- 2016
- Heft 8 (Seite 413-472)
- Aufsatz
- Damrau: Wann muss bei beeinträchtigenden Schenkungen (§§ 2288, 2287 BGB) der Miterbe, wann der Beschenkte in Anspruch genommen werden?
- 1. § 2287 BGB: Beeinträchtigung des Vertragserben durch Schenkungen
- 2. § 2288 Abs. 2 S. 2 BGB: Beeinträchtigung des erbvertraglichen Vermächtnisnehmers durch Schenkungen des Erblassers
- 3. Anspruch des vertraglichen Vermächtnisnehmers nach § 2288 Abs. 2 S. 2 BGB gegen den Erbvertragserben
- 4. Schutz des erbvertraglichen Vorausvermächtnisses nach § 2287 oder § 2288 BGB?
- 5. Ergebnis
- Damrau: Wann muss bei beeinträchtigenden Schenkungen (§§ 2288, 2287 BGB) der Miterbe, wann der Beschenkte in Anspruch genommen werden?
- Aufsatz
- Heft 8 (Seite 413-472)
- 2016