Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

ZfBR 2000, 459
BGH: a) Zum Umfang der ausnahmsweise eingeschränkten Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters über Vorgänge im Schuldnerbetrieb.b) Gegenüber einem anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch besteht grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Auskunftsanspruchesüber den Verbleib von Gegenständen, an denen ein Aus- oder Absonderungsrecht besteht
Urteil vom 11.05.2000 - IX ZR 262/98