- ZfBR
- 2021
- Heft 5 (Seite 491-592)
- Beiträge
- C. Vergaberecht
- Portz: Zuwendungen und Vergaberecht - Zwischen Rückforderungsrichtlinien und Ermessensausübung -
- I. Corona-Krise macht Abbau öffentlichen Investitionsstaus schwerer
- II. Inhalte und Rechtsnatur der ANBest
- III. Bestimmtheit des Zuwendungsbescheids erforderlich
- IV. Rechtsschutz im Vergaberecht versus Rückforderung von Zuwendungen
- V. Regelwiderruf der Zuwendung bei „schweren Vergabeverstößen“
- VI. Neue Rückforderungsrichtlinie in Bayern und der „schwere Vergabeverstoß“
- VII. Vergaberechtliche Beurteilung der Rückforderungsgründe
- VIII. Problematische Unterscheidung nach der „Schwere“ der Vergabeverstöße
- IX. Zuwendungsrechtliche Beurteilung von „Rückforderungsrichtlinien“
- X. Rechtsprechung: Stets Ermessen im Einzelfall ausüben
- XI. Zuwendungszweck: Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung
- XII. Rückforderung von Zuwendungen: Zuwendungszweck entscheidend
- XIII. Vergabeverstoß führt nicht automatisch zum Widerruf einer Zuwendung
- XIV. OVG Schleswig: Grundsätzlich kein Widerruf bei nur formalen Fehlern
- XV. Fazit
- Thiel: Die Publizisierung von Wohnungsbeständen und unbebauten Grundstücken in Berlin aus haushalts- und verfassungsrechtlicher Sicht
- Portz: Zuwendungen und Vergaberecht - Zwischen Rückforderungsrichtlinien und Ermessensausübung -
- C. Vergaberecht
- Beiträge
- Heft 5 (Seite 491-592)
- 2021