BGH: 70. Kein konkludenter Abschluss eines Stromlieferungsvertrags oder Bestehen eines Ersatzversorgungsverhältnisses mit dem Zwangsverwalter aufgrund seines Eintritts in bestehende Mietverträge
ZfIR 2014, 309 (Ls.)
BGH: 70. Kein konkludenter Abschluss eines Stromlieferungsvertrags oder Bestehen eines Ersatzversorgungsverhältnisses mit dem Zwangsverwalter aufgrund seines Eintritts in bestehende Mietverträge
Urt. vom 22.01.2014 - VIII ZR 391/12