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ZStV 2012, 224
OLG Bamberg: Bei der Verschmelzung zweier eingetragener Vereine kann auf einen für die Eintragung der Verschmelzung notwendigen Verschmelzungsbericht nur dann verzichtet werden, wenn notariell beurkundete Verzichtserklärungen aller Vereinsmitglieder vorliegen.
Beschluss vom 18.06.2012 - 6 W 26/12