Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
ZVI 2002, 220
AG Oldenburg: Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei erfolgreichem Verschweigen von Vermögen während des eröffneten Verfahrens
Beschl. vom 13.02.2002 - 60 IK 40/00