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Zitiert in:
- ZVI
- 2002
- Heft 3 (Seite 49-88)
- Rechtsprechung
- Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren
- BVerfG: Verfassungswidrigkeit des Verbots der Rechtsberatung durch Inkasso-Unternehmen beim Erwerb von Forderungen („Quick-Inkasso II“)
- OLG Celle: Zwingende Angabe aller Sicherheiten im Schuldenbereinigungsplan
- LG Kassel: Berechtigung des Gläubigers zur Umstellung aller „DM-Forderungen“ in Euro für Forderungsaufstellung
- LG Hannover: Keine Zustimmungsersetzung zu Schuldenbereinigungsplan eines ehemals Selbstständigen mit 55 Gläubigern nach In-Kraft-Treten des InsO-Änderungsgesetzes
- LG München I: Keine Zustimmungsersetzung bei einem erkennbar unrichtigen Schuldenbereinigungsplan
- AG Köln: Unzulässiger Verbraucherinsolvenzantrag bei Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach Beteiligung nur eines Teils der Gläubiger ohne Erreichen einer ablehnenden Kopf- und Summenmehrheit
- AG Köln: Regelinsolvenzverfahren für überschuldeten GbR-Gesellschafter auch bei selbstständiger Tätigkeit formal nur durch die GbR
- AG Göttingen: Entscheidung des Insolvenzrichters über Stundungsantrag vor Eröffung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (gegen AG Hamburg ZVI 2002, 26)
- AG Potsdam: Zulässigkeit eines erneuten Insolvenzantrages nach In-Kraft-Treten des InsO-Änderungsgesetzes erst nach Rücknahme des Rechtsmittels gegen erfolglosen Erstantrag
- Eröffneten Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
- Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren
- Rechtsprechung
- Heft 3 (Seite 49-88)
- 2002