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Zitiert in:
- ZVI
- 2002
- Heft 7-8 (Seite 225-304)
- Rechtsprechung
- Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren
- Eröffneten Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
- Kosten und Vergütung
- LG Wuppertal: Keine sofortige Beschwerde der Staatskasse gegen die Festsetzung der Verwaltervergütung
- LG Frankenthal: Keine kostenrechtliche Gleichstellung der das Insolvenzverfahren beendenden Erledigungserklärung mit der Antragsrücknahme
- AG Duisburg: Gegenstandswert eines Versagungsantrags nach § 296 InsO
- AG Oldenburg: Kostenentscheidung zu Lasten der Druckantragstellerin nach Erledigung
- AG Hamburg: Kostenentscheidung zu Lasten der Druckantragstellerin nach Erledigung auch über Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Rechtsprechung
- Heft 7-8 (Seite 225-304)
- 2002