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ZWE 2000, 308
BayObLG: Bauliche Veränderung - Dächer von im Wohnungseigentum befindlichen Reihenhäusern sind gemeinschaftliches Eigentum – Aufstellen von Sonnenkollektoren als unzulässige bauliche Veränderung
Beschluss vom 30.03.2000 - 2 Z BR 2/00