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Zitiert in:
- ZWE
- 2004
- Heft 3 (Seite 195-286)
- Inhaltsverzeichnis
- Beiträge
- Rechtsprechung
- BGH: Speicher als Wohnraum - In Teilungserklärung ausgewiesener und zum Wohnen genutzter Raum als Rechtsmangel
- BGH: Beratervertrag bei Immobilienerwerb - Vorlage von Berechnungen als Verkaufsargument – Berechnung von Eigenaufwand auch für die Zukunft erforderlich
- BGH: Isolierter Miteigentumsanteil - Abweichung vom Aufteilungsplan durch nicht mögliche Zuordnung zu Räumen ermöglicht kein Sondereigentum – Anpassung der Teilungserklärung an die tatsächliche Bebauung
- BayObLG: Identifizierung Wohnungseigentümer/Beschwerdewert/Jahresabrechnung - Bezeichnung der Wohnungseigentümer – Amtsermittlung des Beschwerdewerts – Geschäftswertfestsetzung bei Anfechtung Genehmigungsbeschluss
- BayObLG: Einstweilige Anordnung/Bauliche Veränderung - Zuständigkeit für Erlass Einstweiliger Anordnungen – Zustimmung zu Baulichen Veränderungen abdingbar – Beurteilung baulicher Veränderung durch Tatrichter
- BayObLG: Anwendung des Unschädlichkeitsgesetzes - Bei Änderung der Gemeinschaftsordnung keine Zustimmung Dritter
- KG: Wohnungseigentum - Beschlussfähigkeit der Erstversammlung; Vorkontrolle der Jahresabrechnung durch Verwaltungsbeirat
- Rechtsprechung in Leitsätzen
- Register nicht veröffentlichter Entscheidungen
- Heft 3 (Seite 195-286)
- 2004