Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

§ 2b Juristische Personen des öffentlichen Rechts

(1) 1Vorbehaltlich des Absatzes USTG § 2B Absatz 4 gelten juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer im Sinne


Zitiervorschläge:
BeckOK UStG/Reis UStG § 2b Rn. 1-321
BeckOK UStG/Reis, 45. Ed. 30.6.2025, UStG § 2b Rn. 1-321

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen