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§ 15 Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16), abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17), Konzernunternehmen (§ 18), wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19) oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ 291, 292) sind. Bachelin, Der konzernrechtliche Minderheitenschutz, 1969; Bälz, Verbundene Unternehmen – Konzernrecht als Speerspitze eines fortschrittlichen Gesellschaftsrechts?, in 40 Jahre Bundesrepublik Deutschland – 40 Jahre Rechtsentwicklung, 1990, 177; Bälz, Verbundene Unternehmen, AG 1992, 277; Bauer, Zur Abhängigkeit einer AG von einem


Zitiervorschläge:
MüKoAktG/Bayer AktG § 15
MüKoAktG/Bayer, 6. Aufl. 2024, AktG § 15

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