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§ 352 Gebührenüberhebung

(1) Ein Amtsträger,


Zitiervorschläge:
Matt/Renzikowski/Sinner StGB § 352 Rn. 1-12
Matt/Renzikowski/Sinner, 2. Aufl. 2020, StGB § 352 Rn. 1-12

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