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Verfügung betr. Erstattung von Kapitalertragsteuer bei der Beteiligung eines (Spezial-)Investmentfonds an einer Personengesellschaft

Vom 24. Januar 2024 OFD Nordrhein-Westfalen S 1980-2020/0014-St 225 (EStG-Kartei NW InvStG Nr. 805) Seit dem 1.1.2018 unterliegen inländische und ausländische Investmentfonds mit den in § INVSTG § 6 Abs. INVSTG § 6 Absatz 2 i.V.m. Abs. INVSTG § 6 Absatz 3 bis INVSTG § 6 Absatz 5 InvStG genannten inländischen Einkünften einer Körperschaftsteuer i.H.v. 15 % (§ INVSTG § 7 Abs. INVSTG § 7 Absatz 1 InvStG, § KSTG § 23 Abs. KSTG § 23 Absatz 1 KStG). Einkünfte, die einem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, sind mit dem Steuerabzug abgegolten (§ INVSTG § 7 Abs. INVSTG § 7 Absatz 2 InvStG). Hauptanwendungsfall der kapitalertragsteuerabzugspflichtigen inländischen Einkünfte eines Investmentfonds sind inländische Beteiligungseinnahmen


Parallelfundstellen:

Weitere Fundstelle: EStG-Kartei NW InvStG Nr. 805

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